Fragen

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

 

Bei FONDIUM ist die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln Grundbedingung für unsere vertrauensvolle, verantwortungsbewusste und offene Unternehmenskultur.

 

Wenn Sie Fehlverhalten oder Missstände im Unternehmen oder in unserer Lieferkette erkennen oder vermuten, können Sie durch Ihre Meldung dazu beitragen, dass wir frühzeitig eingreifen und Missstände bekämpfen können. Auf diese Weise schützen Sie das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle, die von Missständen betroffen sind.

 

Welche Meldungen helfen FONDIUM?

 

Uns helfen alle ehrlichen Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche und organisationsinterne Regeln innerhalb des Unternehmens und innerhalb der Lieferkette.

 

Besonders hilfreich für FONDIUM sind Meldungen zu folgenden Compliance-Bereichen:

 

(Hinweis! Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den betroffenen Compliance-Bereich an.)

 

  • Straftaten innerhalb des Unternehmens

Vorsätzliche Straftaten, Vergehen und sonstige bußgeldbewährte Handlungen, welche FONDIUM oder Geschäftspartnern schaden.

 

 

Beispiele: Korruption, Betrug, Untreue/ Veruntreuung, Diebstahl, Sabotage oder ähnliche Verstöße zulasten des Unternehmens

 

 

  • Verstößen gegen Kartell- oder sonstige Wettbewerbsvorschriften

Kartellabsprachen jeglicher Form und jedes Verhalten, welches den Wettbewerb verfälscht oder in unlauterer Weise beeinflusst.

 

 

Beispiele: Preisabsprachen, Marktaufteilung, Kundenaufteilung, sonstige Absprachen zu wettbewerbsrelevanten Faktoren, Maßnahmen zur Behinderung oder Verunglimpfung von Wettbewerbern, Schnellballsysteme, Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen

 

 

  • Verstöße gegen Datenschutz- oder Informationssicherheitsvorgaben

Schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten; schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sowie schwerwiegende Verstöße gegen Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit.

 

 

Beispiele: Unzulässige Erhebung, Weitergabe oder Verarbeitung personenbezogener Daten; Unzulässige technische Überwachung der Mitarbeiter; Nutzung von Daten zu Privatzwecken; Veröffentlichung von Kunden- oder Mitarbeiterfotos im Internet/ Intranet ohne entsprechende Einwilligung; Nutzung von Kundendaten für Marketingzwecke ohne Einwilligung

 

 

  • Missständen innerhalb der Lieferkette

Schwerwiegende Verstöße oder sonstige Missstände innerhalb der Lieferkette zulasten der dort arbeitenden Mitarbeiter oder zulasten der Umwelt.

 

 

Beispiele: Menschenrechtsverletzung, Kinder- oder Zwangsarbeit, Verbot der gewerkschaftlichen Organisation, Verletzung von Umweltschutzvorschriften, Schwarzarbeit, Missachtung von Mindestlohngesetzen, menschenunwürdige Arbeitsverhältnisse, illegale Müllentsorgung, fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen

 

 

 

  • Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzvorschriften

Schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Mitarbeitern vor Arbeitsunfällen, Schwerwiegende Verstöße gegen geltende Vorschriften zum Umweltschutz.

 

 

Beispiele: Vorsätzliche Deaktivierung von Sicherheitsmechanismen, (lebens-) gefährliche Arbeitsweisen, fehlende Hinweise auf Gefahrenquellen, Austritt umweltgefährdender Stoffe, illegale Müllentsorgung

 

Wer bearbeitet die Meldungen?

 

Sämtliche Meldungen werden von unserem Datenschutzbeauftragten bearbeitet

 

 

Wie bekomme ich eine Rückmeldung?

 

Unsere Datenschutzbeauftragte wird Ihnen über den gleichen Meldekanal antworten, den Sie gewählt haben. Er wird Ihnen eine Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen sowie eine Rückmeldung über die geplanten sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen mit Begründung innerhalb von 3 Monaten zukommen lassen.

 

 

Wie kann ich an eine externe Meldestelle melden?

 

Wir empfehlen Ihnen Ihre Meldung direkt an die Interne Meldestelle FONDIUM zu richten, damit wir unverzüglich auf Ihre Meldung reagieren können.

 

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit sich an die folgenden externen Meldestellen zu wenden:

 

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland

Telefon: +49 228 99 410-40

BfJ – Hinweisgeberstelle

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 228 / 4108 – 2355

E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de

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Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 228 9499 386

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