Bei FONDIUM ist die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln Grundbedingung für unsere vertrauensvolle, verantwortungsbewusste und offene Unternehmenskultur.
Wenn Sie Fehlverhalten oder Missstände im Unternehmen oder in unserer Lieferkette erkennen oder vermuten, können Sie durch Ihre Meldung dazu beitragen, dass wir frühzeitig eingreifen und Missstände bekämpfen können. Auf diese Weise schützen Sie das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle, die von Missständen betroffen sind.
Uns helfen alle ehrlichen Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche und organisationsinterne Regeln innerhalb des Unternehmens und innerhalb der Lieferkette.
Besonders hilfreich für FONDIUM sind Meldungen zu folgenden Compliance-Bereichen:
(Hinweis! Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung den betroffenen Compliance-Bereich an.)
Vorsätzliche Straftaten, Vergehen und sonstige bußgeldbewährte Handlungen, welche FONDIUM oder Geschäftspartnern schaden.
Beispiele: Korruption, Betrug, Untreue/ Veruntreuung, Diebstahl, Sabotage oder ähnliche Verstöße zulasten des Unternehmens
Kartellabsprachen jeglicher Form und jedes Verhalten, welches den Wettbewerb verfälscht oder in unlauterer Weise beeinflusst.
Beispiele: Preisabsprachen, Marktaufteilung, Kundenaufteilung, sonstige Absprachen zu wettbewerbsrelevanten Faktoren, Maßnahmen zur Behinderung oder Verunglimpfung von Wettbewerbern, Schnellballsysteme, Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
Schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten; schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sowie schwerwiegende Verstöße gegen Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit.
Beispiele: Unzulässige Erhebung, Weitergabe oder Verarbeitung personenbezogener Daten; Unzulässige technische Überwachung der Mitarbeiter; Nutzung von Daten zu Privatzwecken; Veröffentlichung von Kunden- oder Mitarbeiterfotos im Internet/ Intranet ohne entsprechende Einwilligung; Nutzung von Kundendaten für Marketingzwecke ohne Einwilligung
Schwerwiegende Verstöße oder sonstige Missstände innerhalb der Lieferkette zulasten der dort arbeitenden Mitarbeiter oder zulasten der Umwelt.
Beispiele: Menschenrechtsverletzung, Kinder- oder Zwangsarbeit, Verbot der gewerkschaftlichen Organisation, Verletzung von Umweltschutzvorschriften, Schwarzarbeit, Missachtung von Mindestlohngesetzen, menschenunwürdige Arbeitsverhältnisse, illegale Müllentsorgung, fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Mitarbeitern vor Arbeitsunfällen, Schwerwiegende Verstöße gegen geltende Vorschriften zum Umweltschutz.
Beispiele: Vorsätzliche Deaktivierung von Sicherheitsmechanismen, (lebens-) gefährliche Arbeitsweisen, fehlende Hinweise auf Gefahrenquellen, Austritt umweltgefährdender Stoffe, illegale Müllentsorgung
Sämtliche Meldungen werden von unserem Datenschutzbeauftragten bearbeitet
Unsere Datenschutzbeauftragte wird Ihnen über den gleichen Meldekanal antworten, den Sie gewählt haben. Er wird Ihnen eine Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen sowie eine Rückmeldung über die geplanten sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen mit Begründung innerhalb von 3 Monaten zukommen lassen.
Wir empfehlen Ihnen Ihre Meldung direkt an die Interne Meldestelle FONDIUM zu richten, damit wir unverzüglich auf Ihre Meldung reagieren können.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit sich an die folgenden externen Meldestellen zu wenden:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 / 4108 – 2355
E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 9499 386